Mediation ist einigen Grundsätzen verpflichtet:
Freiwilligkeit
Die freiwillige Teilnahme aller Beteiligten am Mediationsverfahren stellt einen wesentlichen Beitrag zu einem erfolgversprechenden Ergebnis der Mediation dar.
Verschwiegenheit
Die MediatorInnen sind zur Verschwiegenheit über das in der Mediation Besprochene verpflichtet. Dies gilt auch für allfällig folgende Gerichtsverfahren. MediatorInnen sind von der Zeugenaussage vor Gericht entbunden.
Allparteilichkeit
Die Allparteilichkeit geht über eine neutrale Haltung der Mediatorin/des Mediators hinaus. MediatorInnen fühlen sich allen beteiligten Parteien in gleichem Maße verpflichtet. Auch wird auf die ausgewogene Beteiligung aller Parteien größtes Augenmerk gelegt.
Zielorientierung
Die Mediation ist zielgerichtet. Das Ziel ist es, eine tragfähige und haltbare Vereinbarung zu treffen. Die Ergebnisse sind zunächst völlig offen. Sie entwickeln sich im fortlaufenden Prozess durch Zutun aller Beteiligten.
Verantwortlichkeit
Die Verantwortung über die Inhalte und Ergebnisse der Mediation liegt bei den MediandInnen, den MediatorInnen obliegt die Prozessverantwortung. Sie führen die Konfliktparteien vom Konflikt zur Lösung.